





DIPL.-ING. FREIER ARCHITEKT
ENERGIEEFFIZIENZEXPERTE
SZA ZAPP ARCHITEKTURBÜRO | ENERGIEBERATUNG
Barbarossastr. 10
73529 Schwäbisch Gmünd
buero@sz-arch.de
tel 07171 / 8709351
fax 07171 / 8709352
WAS DAS EWärmeG IST UND WOFÜR
- Altbau + Heizungstausch → 15 % erneuerbare Energie Pflicht
- Betrifft Bestandsgebäude (Wohngebäude)
- Greift bei Austausch der zentralen Heizungsanlage
- Gilt in Baden-Württemberg
- Gilt wenn: Heizung wird ersetzt (z. B. alter Öl-/Gaskessel raus)
- Gilt nicht: Reparatur alte Heizung, bei Einzelöfen & im Neubau
- Gilt aktuell vorrangig zu -alter- 65% EE-Regel des Heizgesetzes
WIE DIE PFLICHT ZU 15% ERFÜLLT WERDEN KANN
- Kombination für 15% möglich
- z.B. 10% durch Dämmung des Hauses mit bestimmtem U-Wert
+ 5% durch Vorlage eine Sanierungsfahrplans (gefördert)
- od. 10% durch Biogas, ggf. auch durch z.B. Solarthermie
+ 5% durch Vorlage eine Sanierungsfahrplans (gefördert)
- 15% komplett z.B. durch eine Pelletheizung oder Wärmepumpe
WIR KÖNNEN IHNEN DAS NACHWEISDOKUMENT ALS ENERGIEEFFIZIENZEXPERTEN AUSSTELLEN
ODER/ UND
BERATEN SIE UND PRÜFEN DIE VORAUSSETZUNGEN, WIE z.B. SANIERUNGEN BEI IHREM HAUS SCHON FÜR ANTEILE DER 15% ANGESETZT WERDEN KÖNNEN; UND WAS EVENTUELL NOCH FÜR ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN NÖTIG SIND

WIR HELFEN IHNEN ZU KLÄREN, WELCHE BEDINGUNGEN SIE SCHON FÜR DAS EWärmeG ERFÜLLEN, BERATEN ZU MAß-NAHMEN WENN NICHT, ERSTELLEN GGF. DEN ISFP





