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Über uns
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Als Freier Architekt und Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, bin ich auch für die aktuellen Gesetzesänderungen im Zuge des neuen GEG (Gebäudeenergiegesetz), als Energieeffizienzexperte speziell geschult und eingetragen, dies sowohl für BEG Förderprogramme der KfW, als auch der BAfA. Durch diese Eintragung in die Expertenliste, führen wir auch Vor-Ort-Beratungen mit dem iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) durch.

Mit (seit 08.2024) 650€ Zuschuss (bei +3 Wohneinheiten 850€) auf unser Honorar für die Erstellung des iSFP und zusätzlichen 5% Förderung für Ihre Maßnahmen.

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Wir haben uns hinsichtl. der neuen Fördermittel und dem Instrument des iSFP, das wir Ihnen hier näherbringen wollen, dazu entschieden neben unserer Bautätigkeit auch diese Dienstleistung anzubieten und freuen uns über Ihr Interesse.

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Da für mich, und in unserem Architekturbüro allgemein, der Umweltschutz im Zuge unserer Möglichkeiten im Bauwesen immer zentraler wird, möchten wir Sie über die Vorgaben, aber auch wirtschaftlichen Anreize des Bundes für Ihre Maßnahmen informieren.

Wir sind als Architekturbüro zudem verstärkt im Wohnbau tätig und führen regelmäßig Sanierungsmaßnahmen mit zugehörigen Bestandsanalysen durch, weswegen wir für diese Aufgabe besonders qualifiziert sind. Wir können Ihnen im Zuge der Fördermittel eine Entscheidungshilfe für energieeinsparende Lösungen und für vielleicht schon angedachte Sanierungsmaßnahmen anbieten (einer vielleicht sowieso notwendigen neuen Heizung, neuen Fenstern, oder Ähnlichem), ohne jede Verpflichtung. Der iSFP ist lediglich ein gefördertes Strategiepapier im Zuge der Umweltinitiative des Bundes, das Sie informieren soll. Eine Umsetzung muss nicht erfolgen, oder kann auch abweichend, Jahre später ausgeführt werden.

Bei Durchführung einer Einzelmaßnahme (Abkürzung EM) des BAfA, die Sie jedes Jahr 1x bis zu  60.000,-€/ Wohneinheit beantragen können, erhalten Sie mit dem iSFP jeweils 5% mehr Zuschuss: Entspricht 3.000,-€ im Jahr pro Wohneinheit.

Beispiel

BEISPIELRECHNUNG EINZELMAßNAHME (EM) (BEG WG BAfA)

120.000,-€

z.B. Sanierungskosten

Zweifamilienhaus

KfW Effizienzhäuser (EH) sind Gebäude mit sehr guten energetischen Werten für die Gebäudehülle und die Primärenergie (effiziente Heizung/ Haustechnik), die von der KfW je nach erreichtem Standard kategorisiert wurden.

So gibt es Effizienzhäuser (Abkürzung EH)  von EH 85 (seit 28.07.2022), bis zum besten Standard: dem EH 40.  Der Standard kann durch eine/ mehrere Einzelmaßnahmen, oder eine Gesamtmaßnahme erreicht werden. Es gilt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. der Einbau von neuen Fenstern oder/und einer Dach-/ Fassadensanierung) seit 15.08.2022 ein neuer Fördersatz von 15% auf maximal 30.000,-€/ Wohneinheit (mit iSFP 60.000,-€). Hierfür werden auch nochmals zusätzliche 5% Förderung d. die vorherige Erstellung eines iSFP (individuellen Sanierungsfahrplans) gewährt.

Durch Vorlage des Sanierungsfahrplans erfüllen Sie  5% der 15% der Erneuerbare Energienanforderung des EWärmeG.

Der iSFP kann eine Einstufung zum EH, mit den entsprechenden Sanierungsmaßnahmen ausweisen und nachweisen. So wissen Sie anhand des iSFP unverbindlich, welche Sanierungsmaßnahmen eine ggf. höhere Förderung zu einem EH ergibt.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/?kfwnl=Bauen_Wohnen_Energie_sparen.12-01-2021.1045264

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick

Zuschuss zwei WE

           18.000,-€

 6.000,-€

+ 5% d. iSFP

Zuschuss mit iSFP

          24.000,-€

Angaben in brutto. Förderbetrag Beispielrechnung:

Sanierungsaufwand mit Kosten von 120.000,-€, für ein Zweifamilienhaus mit 2  Wohneinheiten (z.B. 2x 60.000,-€ als Maximalbetrag für Bezuschussung).

BEG Einzelmaßnahmen Gebäudehülle: 15% Zuschuss. Mit iSFP zzgl. 5%= 20%

Bsp.: Förderprogramm BEG ab 15.08.22; Beachte:  Fördermittel ändern sich laufend.

Investieren Sie in                        

  • eine Beratung vom Architekten und Energieberater für

  • niedrigere Heizkosten und höheren Wohnkomfort

  • regenerativer Energieneinsatz

  • Unabhängigkeit von Öl- und Gaspreisen

Die Vorteile eines individuellen Sanierungsfahrplans:

  • ab 650,-€ Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung des iSFP

  • 5% höherer Zuschuss für Ihre Baumaßnahmen

  • Übersicht über mögliche Maßnahmen zur Erreichung eines Effizienzhauses n. KfW, und damit Förderung bis zu 20% Ihrer Ausgaben als Zuschuss zzgl. zinsverbilligtes Darlehen.

  • Beispielrechnung zu Kosten für Maßnahmen und Fördermittel

  • Übersicht und Analyse über den energetischen Bestandszustand Ihres Hauses und Vorschläge zur Senkung der Nebenkosten.

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Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.  Wir freuen uns, unseren Beitrag leisten zu können und auf Ihre Anfrage. Wir legen Wert auf die höchsten Datenschutzstandards n. Vorgabe des Bundesamtes: www.bafa.de/

Kontakt iSFP

BESCHREIBUNG iSFP

Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeigt Ihnen ein Energieberater, wie Sie Energie sparen können. Der Energieberater ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er für Sie ein passendes Sanierungskonzept. Er schlägt Ihnen also vor, wie Sie Ihr Wohngebäude modernisieren können, um den Energiebedarf zu senken. Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können. Die Ergebnisse fasst er in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert.

Der iSFP ist ein neu entwickeltes Beratungsinstrument und präsentiert Ihnen die empfohlenen Sanierungsmaß-nahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit. Design und Struktur des iSFP sind dabei standardisiert. Zur Veranschaulichung wird überdies das Mittel der farblichen Visualisierung gezielt eingesetzt: Dadurch wird es Ihnen einerseits leicht gemacht, sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes zu machen. Andererseits können Sie sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.

Quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html​ ; 01.02.2021 23:45Uhr

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ABLAUF BERATUNG

Sie beauftragen einen zugelassenen Energieberater mit der Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude mit zusageabhängiger Klausel. Sie/ der Beratungsempfänger stellt dann beim BAFA einen Zuschussantrag für das Wohngebäude und erhält einen Förderbescheid.

 

Der Energieberater führt nach Förderzusage die Beratung durch und übermittelt Ihnen den iSFP als Beratungsbericht und Umsetzungshilfe. Bei Bedarf und Rückfragen wird der Bericht erläutert (nutzen Sie diese Gelegenheit, um Fragen zu stellen).

 

Für seine Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater mit Übergabe des iSFP eine Rechnung aus, für die nach Bezahlung & Einreichung durch den Beratenen bei der BAfA über einen Verwendungsnachweis der Zuschuss beantragt werden kann und an den Beratenen ausbezahlt wird.

Vgl. (akt. 03.09.24): https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

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