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AGB Zapp Architekturbüro

DATENSCHUTZERKLÄRUNG unter folgendem LINK: SZA - Datenschutzerklärung


 

 

 

Vertragsschluss


1. Die Angebote von Zapp Architekturbüro (im Folgenden SZA genannt) sind freibleibend. Der Auftraggeber (im Folgenden auch AG genannt) ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.

1.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Verträge zu widerrufen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wurden oder Fernabsatzverträge sind (z.B. bei Unterschrift per Mail od. Post).

Die Widerrufsbelehrung inkl. Musterformular finden Sie unter folgendem Link:

Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Die Kenntnis über die Widerrufsbelehrung (d. entspr. Hinweis) wird bei Vertragsschluss d. Unterschrift auf dem Angebot vorausgesetzt.

2. Die Beauftragung findet nur in Schriftform und auf Grundlage des BGB und der HOAI statt. Ein entsprechender Architektenvertrag ist zumindest ab Entwurfsbearbeitung (nach "Zielfindungsphase" LPH01-02) zu schließen.

2.1 Hinweis für Verbraucher zu HOAI

Nach § 7 Absatz 2 S. 1 HOAI müssen Auftraggeber, die Verbraucher sind, vor Abgabe ihrer Vertragserklärung zur Honorarvereinbarung darauf hingewiesen werden, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI enthaltenen Werte vereinbart werden kann.

Das Musterformular mit der Erläuterung finden Sie unter folgendem Link:

Hinweis für Verbraucher zur HOAI

3. Schriftform

Mündliche Verträge, stillschweigendes Einvernehmen, oder mündliche Nebenabreden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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